Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen Vereinsmitgliedern zusammen.

Jedes Mitglied hat an der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, mindestens einmal jährlich, mindestens 14 Tage im Voraus. Anträge sind 7 Tage vor der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form einzureichen.

Für die Beschlussfassung gilt die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Abweichend davon bedürfen Mitgliederausschlüsse, Statutenänderungen und Vereinsauflösung der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die folgenden unübertragbaren Befugnisse:

a.         Genehmigung Protokoll der vorgängigen Versammlung

b.         Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Präsidenten

c.         Entgegennahme Jahresbericht der Kitaleitung

d.         Genehmigung von Jahresrechnung und Revisionsbericht

e.         Wahl und Abberufung der Revisionsstelle

f.          Budgetgenehmigung für das kommende Jahr

g.         Entlastung (Decharge) des Vorstands

h.         Festlegung der Mitgliederbeiträge

i.          Beschlussfassung über alle auf der Traktandenliste stehenden Anträge / Geschäfte

j.          Statutenänderung

k.         Beschlussfassung zu Anträgen

l.          Ausschluss von Mitgliedern

m.        Auflösung des Vereins

 

Über die Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt.

Alte Protokolle und Jahresrechnungen können jederzeit eingesehen werden. Melden Sie sich einfach bei uns!